Einzahlung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2020

Die Einzahlungsfrist für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) 2020 ist mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14...

Veröffentlichungsdatum:

05.06.2020

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1 Minute

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Die Einzahlungsfrist für die Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) 2020 ist mit Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 14 des Landeshauptmannes auf den 16. Dezember 2020 verschoben worden.

Die Zusendung der Vorausberechnung der gesamten Steuer erfolgt somit im Dezember.

Aufgrund einiger Rückfragen teilen wir mit, dass es auf freiwilliger Basis möglich ist, die Akontozahlung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) oder die für das gesamte Jahr geschuldete GIS vom 08. Juni 2020 bis 31. Oktober 2020 zu bezahlen.

Wer die Akontozahlung oder die gesamte Zahlung tätigen möchte, kann sich gerne an das Steueramt der Gemeinde wenden, und zwar ausschließlich per E-Mail an gabriela.kaneider@gemeinde.luesen.bz.it.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass evtl. Rückforderungen nur aufgrund eines schriftlichen Antrages durchgeführt werden dürfen.

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Zuletzt aktualisiert: 19.01.2021, 17:09 Uhr

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