Die Aufgaben umfassen folgende Bereiche:
Überwachung der Wahlen: Sie stellt sicher, dass die Wahlen ordnungsgemäß und nach den gesetzlichen Vorschriften ablaufen. Sie überwacht den gesamten Wahlprozess, einschließlich der Stimmabgabe und -auszählung.
Wählerlisten und Kandidatenprüfung: Die Kommission überprüft und bestätigt die Wählerlisten, um sicherzustellen, dass alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger korrekt registriert sind. Zudem prüft sie die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge und Kandidatenlisten, um sicherzustellen, dass alle Kandidaten die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Koordination der Wahlbüros: Sie ist für die Einrichtung und den Betrieb der Wahllokale verantwortlich. Dazu gehört die Zuweisung von Wahlhelfern und die Ausstattung der Wahllokale mit den notwendigen Materialien, wie Stimmzetteln, Wahlkabinen und Urnen.
Leitung der Auszählung: Nach Schließung der Wahllokale beaufsichtigt die Gemeindewahlkommission die Stimmenauszählung. Sie stellt sicher, dass die Stimmen korrekt gezählt werden und dass das Ergebnis den gesetzlichen Vorschriften entsprechend ermittelt wird.
Protokollierung und Verkündung der Ergebnisse: Die Kommission erstellt ein Protokoll über den Verlauf der Wahl und die Wahlergebnisse. Sie verkündet offiziell das Ergebnis der Gemeindewahl und übermittelt es an die zuständigen Behörden.
Entscheidung über Unregelmäßigkeiten: Bei Unregelmäßigkeiten oder Streitigkeiten während der Wahl entscheidet die Gemeindewahlkommission über das weitere Vorgehen. Dies kann z.B. die Entscheidung über ungültige Stimmen oder den Umgang mit Beschwerden betreffen.
Sicherstellung der Wahlordnung: Die Kommission sorgt dafür, dass während der Wahl die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, einschließlich der Wahlordnung und der Einhaltung der Regeln zur Geheimhaltung und Sicherheit.
Insgesamt ist die Gemeindewahlkommission für einen reibungslosen, gesetzeskonformen und transparenten Wahlablauf verantwortlich, damit die demokratische Legitimität der Wahlen in der Gemeinde gewährleistet ist.