Gemeindekommission für Raum und Landschaft laut Art. 4, Abs. 2 des L.G. Nr. 9/2018 (GKRL)

Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit...

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Die Zusammensetzung, die Ernennung und die Ersetzung der Mitglieder und Ersatzmitglieder, die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten für die Beschlussfassung der GKRL sowie der Vorsitz derselben sind durch Artikel 4 des LG Nr. 9/2018, in geltender Fassung, geregelt. 

Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

  • im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;
  • im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;
  • im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden
    Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.


Link zu  "Sitzungskalender Baukommission 2024"

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Carmen Plaseller

Vorsitzende

Mitglieder

Arch.in Dorothea Aichner

Sachverständige für Baukultur

Arch.in Johanna M. Niederkofler

Ersatz: Sachverständige für BAUKULTUR

Dr. Agr. Wilhelm Innerhofer

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften od. diplomierter Agrartechniker

Dr. Agr. Andreas Mayr

Ersatz Sachverständiger für LANDWIRTSCHAFTSFORSTWISSENSCHAFTEN od. dipl. AGRARTECHNIKER

Dr.in Edith Oberhofer

Sachverständige für Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Dr.in Martina Winkler

Ersatz Sachverständiger/in für SOZIALWIRTSCHAFSTWISSENSCHAFTEN

Arch. Fabio Rossa

Sachverständiger für Raumplanung

Arch. Michele Stramandinoli

Ersatz Sachverständiger für RAUMPLANUNG

Arch. Zeno Bampi

Sachverständiger für Landschaft

Arch. Klaus Ausserhofer

Ersatz Sachverständiger für Landschaft

Ing. Heinz Perathoner

Sachverständiger für Naturgefahren

Ing. Manuel Achammer

Ersatz Sachverständiger/in für NATURGEFAHREN

Orte

Gemeinde Lüsen

DORFGASSE 19, 39040 LÜSEN

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 26.09.2024, 20:55 Uhr