Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen von Gebäuden

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen von Gebäuden hat die Aufgabe, über die Unbewohnbarkeit von Wohn- und Nutzgebäuden zu entscheiden.

Kategorien

Die Hauptaufgaben sind:


1. Prüfung von Anträgen

Die Kommission prüft Anträge auf Feststellung der Unbewohnbarkeit, die in der Regel von der Gemeinde, Eigentümern oder anderen zuständigen Behörden eingereicht werden. Dies können Anträge aufgrund von baulichen Mängeln, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder anderen Gründen sein.


2. Begutachtung von Gebäuden

Die Kommission führt Besichtigungen und Gutachten von Gebäuden durch, um den Zustand der Bausubstanz zu beurteilen. Dabei wird untersucht, ob Mängel vorliegen, die die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner gefährden.


3. Feststellung von Unbewohnbarkeit

Basierend auf den Prüfergebnissen entscheidet die Kommission, ob ein Gebäude als unbewohnbar erklärt wird. Dies geschieht in der Regel, wenn gravierende Mängel festgestellt werden, die eine Gefährdung für die Nutzer darstellen, wie beispielsweise:

- Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden,

- Mängel in der Statik oder Substanz,

- Fehlende Sicherheitsvorkehrungen,

- Unzureichende sanitäre Einrichtungen.


4. Erstellung von Berichten

Die Kommission erstellt offizielle Berichte über die Ergebnisse ihrer Prüfungen und die Feststellungen zur Unbewohnbarkeit. Diese Berichte dokumentieren die Gründe für die Entscheidung und werden oft als Grundlage für weitere rechtliche Schritte oder Maßnahmen genutzt.


5. Empfehlungen und Auflagen

In einigen Fällen gibt die Kommission Empfehlungen oder Auflagen für die Sanierung und Wiederherstellung von unbewohnbaren Gebäuden. Dies kann die Festlegung von Fristen zur Durchführung von Reparaturen oder Verbesserungen umfassen, die erforderlich sind, um das Gebäude wieder bewohnbar zu machen.


6. Koordination mit anderen Behörden

Die Kommission arbeitet eng mit anderen relevanten Behörden, wie dem Gesundheitsamt, der Bauabteilung oder der Feuerwehr, zusammen. Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass alle Aspekte der Unbewohnbarkeit umfassend berücksichtigt werden und die richtigen Maßnahmen ergriffen werden.


7. Information der Öffentlichkeit

In manchen Fällen informiert die Kommission die Öffentlichkeit über unbewohnbare Gebäude, um sicherzustellen, dass keine Menschen in gefährdeten oder unsicheren Wohnsituationen leben. Dies kann auch die Veröffentlichung von Listen unbewohnbarer Gebäude umfassen.


8. Überwachung der Einhaltung von Auflagen

Wenn ein Gebäude als unbewohnbar erklärt wird, hat die Kommission auch die Aufgabe, die Einhaltung der Auflagen zur Wiederherstellung zu überwachen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.


Insgesamt hat die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen von Gebäuden in Südtirol die Aufgabe, sicherzustellen, dass die Wohnverhältnisse in der Region sicher und gesund sind, indem sie die Unbewohnbarkeit von Gebäuden prüft und gegebenenfalls erklärt.

Art der Organisation

Kommissionen

Mitglieder

Arch. Irene Braito

Leiterin der Servicestelle für Raum und Landschaft, Gemeindetechniker

Arch. DDr. Heinrich Lusser

Vertreter des Gemeindetechnikers

Geom. Florian Gurschler

Vertreter des technischen Amtes für den geförderten Wohnbau

Geom. Alessandro Becchimanzi

Vertreter des technischen Amtes für den geförderten Wohnbau

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.09.2024, 20:49 Uhr