Zuweisung einer Mietwohnung zum sozialen Mietzins - Leitfaden für Antragstellende - Gemeinde Lüsen

Am 1. September 2023 trat die neue Durchführungsverordnung zur Zuweisung von öffentlichen und sozialen Mietwohnungen in Kraft, und alle relevanten Informationen sind auf der Webseite des Instituts für sozialen Wohnbau unter https://www.wobi.bz.it/de/wohnungsgesuche verfügbar.

Veröffentlichungsdatum:

06.09.2023

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Beschreibung

Am 01. September 2023 ist die neue Durchführungsverordnung zur Zuweisung von öffentlichen und sozialen Mietwohnungen in Kraft getreten. Das entsprechende Dekret des Landeshauptmannes vom 23. August 2023, Nr. 27, ist am 31. August 2023 im Beiblatt Nr. 2 des Amtsblattes der Autonomen Region Trentino Südtirol veröffentlicht worden.


Den Leitfaden für Antragstellende, die neue Gesuchvorlage und das Informationsblatt, sowie SÄMTLICHE WEITERE INFORMATIONEN finden Sie auf der Homepage des Instituts für den sozialen Wohnbau unter dem Link https://www.wobi.bz.it/de/wohnungsgesuche veröffentlicht.

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Zuletzt aktualisiert: 19.09.2025, 17:06 Uhr

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