Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.
Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.
Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.
Die AIRE-Bürger/innen können ab 01.06.2026 die elektronische Identitätskarte im Gemeindeamt beantragen. Bis dahin ist es weiterhin über das Konsulat möglich.
Zweckdienliche Informationen, wie beispielsweise die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung, stehen auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.gemeinde.luesen.bz.it/de/Neuigkeiten/News/Die_elektronische_Identitaetskarte_EIK_ zur Verfügung.
Weitere offizielle Informationen: https://www.cartaidentita.interno.gov.it/de/was-ist-der-personalausweis/